Fragen & Antworten

Fragen rund um die Arbeit der Plattform Asyl

Was macht die Plattform Asyl?

Die Plattform Asyl widmet sich drei Aufgabenbereichen: Begegnung, Bildung und Bewusstsein. Dazu zählen z.B. die Patenschaftsprogramme ertebat und ertebat Kids Patenschaften, Workshops für Schulklassen und Jugendgruppen jeden Alters, verschiedene Aktionen und Kampagnen und unsere Teilnahme an verschiedenen Vernetzungsveranstaltungen in Tirol, Österreich und Europa.

Wer finanziert die Plattform Asyl?

Die Plattform Asyl wird vom Land Tirol gefördert und erhält im Rahmen ausgewählter Kooperationen kleinere Projektförderungen von den jeweiligen Partner:innen, u.a. von der Stadt Innsbruck, dem OEAD, dem Fonds Gesundes Österreich und der hil foundation.

Ich brauche Hilfe in meinem Asylverfahren – an wen kann ich mich wenden?

Wir empfehlen Ihnen, sich an den Diakonie Flüchtlingsdienst Tirol und der Verein Fluchtpunkt in Innsbruck zu wenden. Die Plattform Asyl bietet keine Rechtsberatung an.

Fragen zum Thema Flucht & Asyl

Was bedeutet Asyl?

Das Wort „Asyl“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Schutz“. Einen Asylantrag stellen bedeutet, einen „Antrag auf internationalen Schutz“ stellen. Es ist ein Menschenrecht, einen anderen Staat um Schutz bitten zu dürfen und in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Dies bedeutet nicht, dass der jeweilige Staat den Asylstatus auch gewähren muss, aber: Menschen müssen um Asyl ansuchen dürfen und es muss ein faires Asylverfahren durchgeführt werden.

Wer bekommt in Österreich Asyl?

In Österreich bekommen Personen Asyl, denen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention auch ein Flüchtlingsstatus gewährt wird. Sie müssen glaubhaft vor Österreichs Behörden schildern können, dass sie wegen ihrer politischen Überzeugung, religiösen Zugehörigkeit, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen oder ethnischen Gruppe verfolgt wurden oder Verfolgung befürchten mussten. Jeder Asylantrag wird einzeln geprüft.

Armut, Arbeitslosigkeit oder der Wunsch nach einem besseren Leben sind keine Gründe, aus denen der Staat Österreich Asyl gewährt.

Kriegsgeflüchteten wird meist ein zeitlich begrenzter Aufenthaltsstatus („subsidiärer Schutz“) gewährt.

Wie viele Geflüchtete kommen nach Österreich und Europa?

Die meisten Menschen, die zu einer Flucht gezwungen sind, flüchten innerhalb ihres Landes oder in ein Nachbarland. Vier von fünf Geflüchteten weltweit leben in den ärmsten Ländern des globalen Südens.

2015/16 sind insgesamt ca. 1 Million Menschen nach Europa geflüchtet, seither sind diese Zahlen wieder stark zurück gegangen. Im Vergleich dazu: Allein in der EU leben rund 513 Millionen Menschen.

Im Jahr 2023 wurden ca. 59 200 Asylanträge in Österreich gestellt – das ist ein Rückgang um 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In rund 10 Prozent der Fälle wurde Asyl gewährt und in rund 19 Prozent subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Aufenthaltstitel (Quelle: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Stand: 12.11.2024)

Woher kommen die Menschen, die nach Österreich flüchten?

Warum flüchten Menschen aus diesen Ländern?

Afghanistan ist seit nunmehr 40 Jahren umkämpftes Kriegsgebiet zwischen verschiedenen Playern, wie einst der Sowjetunion, den USA und verschiedenen Widerstandsgruppen. Seitdem die radikalislamische Gruppe Taliban in Afghanistan weite Teile des Landes kontrollieren, zwingen Gewalt, Unterdrückung und Terror viele Menschen, das Land zu verlassen.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 4. November 2024 bekommen Frauen den Asylstatus aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit zugesprochen und müssen keine individuellen Gründe vorweisen. Grund dafür ist, dass Frauen in Afghanistan praktisch gar keine Rechte mehr haben und schlichtweg aus der Öffentlichkeit verbannt und unsichtbar gemacht wurden.

In Syrien protestierten Menschen im Jahr 2011 als Folge des „arabischen Frühlings“, friedlich gegen ihre Regierung. Kurz darauf kam es zu Gewalt zwischen der Regierung und den Oppositionsgruppen. Der brutale Bürgerkrieg, bei dem die verschiedenen Seiten auch aus dem Ausland unterstützt werden, zwang Millionen Menschen dazu, ihr Land zu verlassen. Hunderttausende Menschen starben und immer noch müssen Menschen aus Syrien fliehen.

Und obwohl die Situation der Flüchtlinge aus Syrien immer weniger mediale Aufmerksamkeit erhält, ist die Krise noch lange nicht überwunden. Tatsächlich ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge in den letzten Jahren kaum zurückgegangen und die Situation der syrischen Flüchtlinge (und Aufnahmegemeinschaften) ist schwieriger als je zuvor.

In Somalia herrscht seit 1991 Bürgerkrieg. Somalia wird oft als gescheiterter Staat beschrieben, da es keine gemeinsame Regierung und keine Gesetze mehr gibt. Viele Gruppen sind in diesen Krieg verwickelt und haben großes Interesse an den natürlichen Ressourcen des Landes. Es geht dabei um Wasser, Land und Erdöl, um dessen Besitz sich Klans, Warlords, Geschäftsleute etc. einander bekriegen. Der lange Krieg hat schwere Auswirkungen auf das Leben der Menschen in Somalia. Viele Menschen sind in diesem Bürgerkrieg bereits ums Leben gekommen. Mehr als zwei Millionen Menschen sind sowohl innerhalb Somalias als auch über die Landesgrenzen hinweg geflüchtet. In den vergangenen zwei Jahrzehnten bildeten sich zusätzlich islamistische Gruppen wie die Al-Shabab heraus, die das Land destabilisierten. Dazu kommen die Dürreperioden in Somalia. Durch den fehlenden Regen und durch die Folgen des Krieges wurden die Nahrungsmittel immer knapper, und es brachen Hungersnöte aus, die Millionen von Somalis bedrohten.

Mit der russischen Invasion am 24. Februar 2022 eskalierte der bereits seit 2014 im Osten der Ukraine schwelende Konflikt. Zwischenzeitlich war ein Drittel der ukrainischen Bevölkerung auf der Flucht. Damit wurde die Ukraine zum Schauplatz der größten Vertreibungskrise der Welt.

Aus dem Iran flüchten Menschen, weil sie vor der dort herrschenden islamischen Diktatur verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Eine unabhängige Justiz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, Medienfreiheit und andere Einrichtungen, die für Rechtsstaatlichkeit stehen und Menschenrechte wahren sollen, sind im Iran nicht garantiert. Oft wird die Todesstrafe verhängt.

Tschetschenien ist eine autonome Republik Russlands. In zwei Kriegen, die innerhalb weniger Jahre stattfanden, kämpften tschetschenische Gruppen gegen Russland, um die Unabhängigkeit von Russland zu erlangen. Hunderttausende Menschen starben und trotz offiziellen Kriegsendes 2009 müssen immer noch Menschen aus Tschetschenien flüchten.

Im Irak leben viele verschiedene ethnische und religiöse Gruppen. Die unterschiedlichen Interessen dieser Gruppen und der Reichtum an Erdgas und Erdöl führen immer wieder zu gewalttätigen Konflikten. Während der Diktatur Saddam Husseins kam es zu schweren Gewalttaten, Verfolgungen und Völkermord an der kurdischen Bevölkerung. Viele Zivilistinnen und Zivilisten kamen dabei ums Leben. Nach der Invasion der USA und Großbritanniens 2003 kam es zu Auseinandersetzungen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Terroranschlägen. Seit 2014 mussten außerdem Hunderttausende Menschen vor der islamistischen Miliz ISIS flüchten.

(Quelle: UNHCR Österreich)

Was ist der Unterschied zwischen dem Begriff Flüchtling und Asylwerber:in?

Der Begriff Flüchtling, bzw. Geflüchtete:r, wird im Alltagsgebrauch für alle Menschen verwendet, die aus ihrer Heimat flüchten müssen. Rechtlich gesehen ist ein „anerkannter Flüchtling“ eine Person, die in einem anderen Land als ihrer Heimat einen Asylstatus hat. Die Person hat das Asylverfahren durchlaufen und einen „positiven Bescheid“ bekommen. Sie darf in Österreich leben und ist Österreicher:innen rechtlich gleichgestellt (Ausnahme: Wahlrecht nur für Staatsbürger:innen).

Eine Asylwerberin oder ein Asylwerber ist eine Person, die aus ihrer Heimat flüchten musste, woanders einen Asylantrag gestellt hat, aber noch auf einen Bescheid wartet. Solange die Person sich im Asylverfahren befindet, darf sie in Österreich bleiben, in einem Heim leben aber nicht arbeiten.

Der Begriff Asylant ist ein Begriff, der in den Gesetzen nicht vorkommt. Der Begriff ist ungenau, man weiß nicht, wer gemeint ist. Der Begriff gilt als abwertend und beleidigend.

Wieviel Geld bekommen Geflüchtete in Österreich?

Anerkannte Flüchtlinge dürfen in Österreich arbeiten und Geld verdienen wie alle anderen Österreicher:innen auch. Ist es ihnen nicht möglich zu arbeiten, können sie Mindestsicherung beziehen. Im Rahmen der Mindestsicherung können Menschen für Lebensunterhalt und Wohnung rund 800€ monatlich beziehen. Mit der bereits beschlossenen neuen Regelung zur Mindestsicherung („Sozialhilfe Neu“) werden Geldleistungen an Deutschkenntnisse (Niveau B2) und einen Grundschulabschluss geknüpft.

Asylwerber:innen erhalten die „Grundversorgung“, aber keine Sozialhilfe. Wenn Asylwerber:innen nicht in Flüchtlingsheimen wohnen, bekommen sie maximal 365 € pro Person pro Monat. Der vergleichbare Betrag aus der Sozialhilfe für Österreicherinnen und Österreicher liegt bei maximal 885 €.

Leben Asylwerber:innen in Heimen, in denen sie auch zu essen bekommen, bekommen sie 40 € Bargeld pro Person.

(Quelle: UNHCR Österreich)